Inkasso – eine gute Alternative zum Forderungsverkauf/ Factoring

Inkasso - eine gute Alternative zum Forderungsverkauf/Factoring

Ihre offene Forderung wurde bisher nicht bezahlt und Sie sind es leid, Ihrem Geld weiter hinterherzulaufen? Was gibt es für Möglichkeiten? Sie könnten die Forderung verkaufen oder Sie könnten die Forderung an ein Inkassounternehmen zur Einziehung übergeben.

Was ist der Unterschied zwischen Forderungskauf und Factoring?

Auch beim Factoring werden die Forderungen an ein Unternehmen verkauft. Factoring ist eine Sonderform des Forderungskaufs. Der Unterschied liegt darin, ob die zu verkaufenden Forderungen fällig sind oder nicht.

Factoring

Beim Factoring geht es um Forderungen, die noch nicht fällig sind. Es geht also um Forderungen, die zum Zeitpunkt des Forderungsverkaufs noch nicht entstanden sind. Der Gläubiger erhält von dem Forderungskäufer, einem Kreditinstitut oder einem Finanzdienstleistungsinstitut, sofort nach Rechnungstellung den Rechnungsbetrag abzüglich einer Bearbeitungsgebühr.

Entweder steht auf der Rechnung an den Kunden bereits das Bankkonto des Forderungskäufers, also des Factoring-Instituts (= offenes Factoring) oder der Kunde zahlt zunächst an den Forderungsverkäufer und dieser leitet das vereinnahmte Geld an das Factoring-Institut weiter (= stilles Factoring).

Das Ausfallrisiko wird somit von vornherein auf das Factoring-Institut übertragen. Der Gläubiger muss nicht warten bis der Kunde zahlt. Hierbei handelt es sich grundsätzlich nicht um einen einmaligen Verkauf von Forderungen, sondern um eine fortlaufende Finanzierungsmöglichkeit.

Forderungskauf

Beim Forderungskauf hingegen geht es um bereits fällige Forderungen, d.h.  

  • es liegt eine unbezahlte Rechnung vor, der Kunde befindet sich in Verzug, gegebenenfalls ist er auch schon angemahnt worden oder
  • es liegt eine titulierte Forderung vor, d.h. die Forderung ist gerichtlich festgestellt worden, so dass Sie im Besitz z.B. eines Vollstreckungsbescheides oder eines Urteils sind

In diesen Fällen hat also der Gläubiger bereits selbst versucht, das Geld von seinem Schuldner zu erhalten.

Für den Forderungskäufer ist es schwierig, in solchen Fällen den Kaufpreis zu bestimmen. Er tritt sofort beim Kauf in Vorleistung, ohne zu wissen, wann und ob die Forderung realisiert wird. Für ihn ist es ein schwer kalkulierbares Ausfallrisiko. Deshalb ist der angebotene Kaufpreis viel geringer als beim Factoring. Erfahrungsgemäß beträgt er nur zwischen 3% und 8% der offenen Forderung. Auch hier gibt es den offenen und den stillen Forderungskauf.

Meistens werden auch keine Einzelforderungen übernommen, da sich hier das Risiko nicht auf mehrere Forderungen verteilen kann. Ein Kaufpreis zwischen 3% und 8% der ursprünglichen Forderung, …. Ist es nicht vielleicht besser, diese Forderungen zur Auftragsbearbeitung an ein Inkassounternehmen abzugeben?

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Was ist genau Inkasso? Ist das vielleicht die bessere Alternative?

Inkasso

Inkasso bedeutet, dass ein Inkassounternehmen die Forderung seines Auftraggebers eintreibt. Dieses Unternehmen macht die Forderung im Namen des Gläubigers geltend, es wird nicht selbst Inhaber der Forderung.

Inkassounternehmen haben sich auf den Forderungseinzug spezialisiert. Mit ihrer gesamten, häufig langjährigen Erfahrung versuchen sie die dem Gläubiger zustehenden Beträge für ihn einzutreiben. Dabei arbeitet ein seriöses Inkassounternehmen sehr kundenorientiert bzw. kundenschonend. Eine gewinnbringende Weiterführung der Kundenbeziehung ist somit gewährleistet.

Der Auftraggeber muss sich um nichts mehr kümmern, sondern kann sich auf seine Kernkompetenzen konzentrieren.

Nur registrierte Inkassounternehmen sind berechtigt, diese Tätigkeit auszuüben. Im Rechtsdienstleistungsregister sind alle registrierten Inkassounternehmen aufgelistet. Zudem gibt es den Bundesverband deutscher Inkassounternehmen (BDIU). Dieser Verband setzt sich für eine gewissenhafte, redliche und ordnungsgemäße Berufsausübung in dieser Branche ein. Deshalb spricht die Mitgliedschaft im BDIU dafür, dass es sich um ein seriöses Inkassounternehmen handelt.

Zunächst versucht das Inkassounternehmen die offenen Forderungen außergerichtlich einzutreiben, d.h. schriftlich und/oder telefonisch, Unterbreitung verschiedener Vorschläge zur Schuldenregulierung, usw. Sofern sämtliche außergerichtliche Bemühungen nicht zum gewünschten Erfolg führen, kann das Unternehmen bei bisher noch nicht titulierten Forderungen diese in einem gerichtlichen Mahnverfahren geltend machen. Falls es sich bereits um eine titulierte Forderung handelt, kann es durch Zwangsvollstreckung versuchen, die Forderung einzutreiben. Durch die von den Inkassounternehmen z.B. vor der Zwangsvollstreckung durchgeführte Bonitätsprüfung werden auch unnötige Kosten gespart. Eine weitere Möglichkeit wäre die Langzeitüberwachung.

Sie als Gläubiger sind durch die regelmäßigen Mitteilungen über den Sachstand immer auf dem aktuellen Stand der Forderungseinziehung.

Zusammenfassend kann man sagen, dass für die Bearbeitung der offenen Forderungen durch ein Inkassounternehmen folgendes spricht:

Vorteile auf einem Blick:

  • Inkassounternehmen sind spezialisiert auf dem Gebiet des Forderungseinzugs
  • meist langjährige Erfahrung auf diesem Gebiet
  • arbeiten kundenorientiert/kundenschonend
  • Entlastung und Zeitersparnis für den Gläubiger und dadurch Konzentration auf das Kerngeschäft
  • Komplettlösung für den gesamten Lebenszyklus der Forderung (außergerichtliche Forderungsbeitreibung, gerichtliches Mahnverfahren, Vollstreckung, Langzeitüberwachung)
  • Kostenersparnis durch Bonitätsprüfungen
  • Gläubiger bleibt auf dem aktuellen Stand der Forderungseinziehung durch regelmäßiges Reporting und Einsehen des Aktenstandes online
  • Reduzierung des Ausfallrisikos /Sicherung der Liquidität und des Kapitals
  • Einzug auch von Kleinstforderungen
  • kostengünstige Lösung: die Kosten für die Beauftragung eines Inkassounternehmens muss der Schuldner als sog. Verzugskosten ersetzen

Je früher das Inkassounternehmen beauftragt wird, desto schneller kann die Forderung realisiert werden.

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