Verjährung

Verjährung? Nicht mit uns.

Letzte Chance für Ihre Ansprüche aus 2017.

Wenn Sie uns jetzt kontaktieren, können wir uns noch rechtzeitig um Ihre Forderungen kümmern.
Wir bewerten Ihre Forderungen aus 2017 kostenlos und beraten Sie über die nächsten Schritte.

Jetzt beginnt das hektische Geschäft und das Weihnachtsgeschäft steht ebenso vor der Tür. Auch das Jahresende kommt und damit der Stichtag der Verjährung. Viel zu tun!

Aber irgendwo liegen noch die alten Forderungen aus 2017. Sie wissen, irgendwas war da und man müsste eigentlich was tun. Stimmt, denn nach der Gesetzeslage gehen Ihnen diese Forderungen durch Verjährung bald verloren!

Das Thema Verjährung droht nicht, es tritt einfach ein! Und wer freut sich? Nur der Schuldner, der darauf hofft, dass Sie nichts mehr dagegen machen. Wollen Sie das wirklich? Der Schuldner hat Sie bisher schon einiges gekostet. Studien belegen, dass Ihr Gläubigerschaden neben der eigenen Rechnung schon gut 150,00 € betragen kann.

Die Verjährungsfrist für Forderungen endet am Ende des Jahres.

Handeln Sie jetzt!

Sie haben noch Forderungen aus 2017? Wir kümmern uns gerne darum.

Nutzen Sie unser Kontaktformular, die Chatfunktion oder rufen Sie uns unter +49 421 432 710 an.

Was Sie jetzt noch tun können.

Alle Ihre Versuche haben Sie mindestens schon viel Zeit, Aufwand und Nerven gekostet. Aber jetzt aufgeben?

Wie Sie Ihre Forderungen, Ihr Recht und Ihr Geld doch noch erhalten und sogar eventuell Ihren Kunden wieder gewinnen, erklären wir Ihnen. Es geht um einen der wohl kürzesten Paragrafen, die wir haben, um §195 BGB – Regelmäßige Verjährung, der besagt:

„Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.“

Was können Sie jetzt noch tun? Die Buchhaltung durchsuchen und alle offenen Posten aufrufen. Es werden mehr sein, als Sie denken. Es macht keinen Spaß daran zu denken und deshalb verdrängt der Mensch es gerne.

Hier 6 Tipps:

  1. Selbst nochmal schnell mahnen. Das hat bisher aber nichts gebracht und wird wahrscheinlich auch nichts mehr bringen. Rechtlich ändert das auch nichts an der Verjährung.
  2. Ausbuchen und abschreiben der Forderungen. Das ist schlecht für die Bilanz, Ihre Bank, Ihren Steuerberater und vor allem für Sie!
  3. Sie gehen zu einem „normalen“ Anwalt. Der freut sich und Sie bekommen bestimmt einen Kaffee und eine Rechnung.
  4. Sie erwirken einen Mahnbescheid oder ein sonstiges Hemmnis. Dadurch können Sie Ihre Forderung langfristig sichern.
  5. Sie nutzen schnell ein gutes Inkasso (bfi Inkasso & Factoring) oder einen Anwalt, der auf Forderungsmanagement spezialisiert ist und Ihnen keine Rechnung stellt (EHGO). Das kostet Sie nichts und Sie haben noch eine Menge Möglichkeiten bis zum Beginn der Verjährung.
  6. Sie verkaufen diese Forderungen noch blitzschnell an ein Factoring-Unternehmen (bfi-Inkasso & Factoring). Aber mit jedem Tag bis zum 31.12.2020 sinkt der Wert rapide.

Jetzt handeln!

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Was lohnt sich für Sie?

Wenn Sie schlechtem Geld noch gutes Geld hinterherwerfen wollen, dann sind die Punkte 1-3 die richtigen für Sie. Kostet Sie aber neben Geld noch Zeit und Nerven.

Wenn Sie einfach nur Ihr Geld, Ihre Ruhe und Ihre Nerven behalten möchten, dann gibt es nur eines: Web-Inkasso
Wir schauen uns Ihre Forderungen an, analysieren und zeigen Ihnen den besten Weg, um den wir uns gleich kümmern. Das kostet Sie nichts, versprochen!

Sie übermitteln uns einfach Ihre offenen Posten in Form von Excellisten, Scans oder in Papierform. Diese sollten unwidersprochen und richtig sein, um alles Andere kümmern wir uns. Wir checken und ermitteln Adressen, aber richtig! Wir mahnen auf allen Kanälen, digital und analog, ob per Brief, per E-Mail oder per Telefon. Darin sind wir sehr konsequent, sehr freundlich, sehr bestimmt und vor allem sehr erfolgreich! Das ist unsere Kernkompetenz seit über 30 Jahren.

Bezahlt werden wir nur durch den Erfolg, da ziehen Sie und wir am gleichen Strang. Das kostet Sie bei uns nichts, weil das Gesetz den Schuldner zum Schadenersatz verpflichtet. Auch müssen Sie um Ihren Kunden nicht fürchten, es schadet Ihrer Beziehung nicht! Im Gegenteil, meist schlagen wir als Dritter noch Brücken!

Wir arbeiten in über 1,5 Mio. Fällen überwiegend erfolgreich seit über 30 Jahren, deutschlandweit.

Klingt gut?

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Verjährung einfach erklärt.

Das Jahr ist schneller zu Ende als Sie glauben.

Am letzten Tag des Jahres 2020 verjähren in der Regel alle Ansprüche, die im Jahre 2017 aus Lieferungen, Schadensersatz oder Dienstleistungen entstanden sind. Damit ist Ihr Anspruch zwar nicht automatisch verloren, aber der Schuldner hat das Recht, die Gegenleistung, in der Regel die Bezahlung, zu verweigern (§214 Abs.1 BGB).

Allein Mahnungen, egal ob mündlich oder schriftlich, unterbrechen die Verjährung nicht. Wenn Sie nicht auf Ihre Forderungen aus 2017 verzichten wollen, haben Sie die Möglichkeit, die Verjährung zu hemmen oder den Neubeginn der Verjährung auszulösen.

Die Verjährung kann gehemmt werden, durch Rechtsverfolgung, z.B. durch Erhebung einer Klage oder Zustellung eines Mahnbescheides (§204 Abs.1 Nr.1,3 BGB). Der Antrag auf Erlass des Mahnbescheides muss fehlerfrei beim zuständigen Mahngericht eingegangen sein.

Der Neubeginn der Verjährung wird durch Anerkenntnis des Schuldners ausgelöst (§212 BGB). Dieses Anerkenntnis leistet der Schuldner dadurch, dass er seine Verpflichtung durch Abschlagzahlung, Zinszahlung, Sicherleistung oder in sonstiger Weise anerkennt.

Wir helfen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung, Ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen. Zunächst versuchen wir, mit dem Schuldner eine außergerichtliche Einigung zu erzielen, was für Sie als Gläubiger günstiger ist und beantragen, wenn die Einigung scheitert, für Sie den Mahnbescheid.

Möglichkeiten Ihre Forderung vor Verjährung zu retten:

Sie fordern Ihre Schuldner auf, Ihre fälligen Rechnungen zu begleichen. Wenn Sie Glück haben und Ihre Schuldner leisten zumindest einen Teilbetrag oder unterschreiben ein Schuldanerkenntnis, sind Ihre Forderungen für die nächsten drei Jahre, bis Ende 2023 gesichert. Wenn Ihre Schuldner nicht reagieren, können Sie einen Mahnbescheid beantragen oder Klage einreichen, wobei der Mahnbescheid kostengünstiger und einfacher ist.

Übergeben Sie uns Ihre offenen Forderungen und wir übernehmen die obigen Schritte für Sie. Das spart Ihnen Zeit, Geld und Nerven.

Verjährungsfrist endet am 31.12.2020

Ihre Forderungen aus 2017 verjähren bald. Handeln Sie jetzt. Schreiben Sie uns einfach, wir kümmern uns dann.

Wir melden uns gleich bei Ihnen.