Das Schuldanerkenntnis

Das Schuldanerkenntnis - Eine Alternative im Forderungsmanagement

Das Schuldanerkenntnis oder Schuldversprechen ist eine sinnvolle Möglichkeit, wenn Sie eine simple Alternative zum Inkasso suchen. Dabei kommen Sie Ihrem Kunden entgegen und zeigen Vertrauen. Gerade jetzt in Krisenzeiten ist die Bezahlung von offenen Rechnungen für viele Kunden schwierig.

Hier können Sie sich ein unverbindliches Muster eines abstraktes Schuldanerkenntnisses direkt downloaden.

Sie wollen Ihren Kunden helfen?

Es gibt immer wieder Zeiten und Ereignisse, die Ihre Kunden möglicherweise zeitweilig in Zahlungsschwierigkeiten bringen können. Was können Sie dann tun, um Ihren Kunden durch liquide Engpässe zu helfen, ohne dass Sie dabei Ihre Ansprüche aufgeben? Alternativ zum Inkasso oder zur rechtlichen Forderungsbeitreibung können Sie das Schuldanerkenntnis nutzen.

Ihr Kunde signalisiert Ihnen so Treue, denn er akzeptiert damit die Forderung. Nur der Zeitpunkt der Zahlung verschiebt sich, wodurch die Krisenzeit überbrückt wird. Sie haben damit nicht viel Arbeit und ersparen sich die Inkassobeauftragung oder das gerichtliche Mahnverfahren.

Das Schuldanerkenntnis oder Schuldversprechen ist somit eine schnelle und unbürokratische Hilfe im Forderungsmanagement. Dazu ist sie kostengünstig und für beiden Seiten fair. Außerdem lassen Sie Ihrem Kunden die nötige Ruhe, weil Sie die Zahlung stunden oder Ihm eine Ratenzahlung anbieten. Übrigens ist dies auch ein gutes Mittel gegen Verjährung!

    Schuldanerkenntnis und Schuldversprechen helfen günstig weiter

    Sie sind meist eine einseitige Willenserklärung, in der Ihr Kunde/Schuldner erklärt, dass er die offene Forderung anerkennt. Es bestätigt zusätzlich, dass er die Forderung nicht bestreitet, keine Einreden geltend macht und sie vollumfänglich bezahlen wird. Das erspart auch Ihnen viel Mühe und Geld. Dennoch kann es irgendwann ein Inkasso- oder Gerichtsfall werden. Durch das Schuldanerkenntnis ist die Sachlage aber viel klarer und dadurch einfacher, an sein Recht zu kommen.

    Strategisch gibt es verschiedene Variationsmöglichkeiten, die Sie dabei nutzen können. Kurzum ist ein Schuldanerkenntnis oder –versprechen eine echte Alternative im Forderungsmanagement und Mahnwesen, die Zeit und Geld spart.

    Was ist eigentlich ein Schuldanerkenntnis?

    Ein Schuldanerkenntnis ist eine Einigung. Sie und Ihr Kunde sind sich über die Zahlung einig und im Klaren. Es gibt an der ursprünglichen Forderung nichts mehr zu deuten oder zu verhandeln. Dieses Schuldanerkenntnis ist dem Grunde nach ein neuer Vertrag und begründet die Verjährung neu.

    Dazu  ändert es auch die Beweislast. Vertragsgegenstand ist hier alleine die Zahlung. Bis hier mussten Sie beweisen, warum Sie vom Schuldner Geld fordern dürfen. Mit dem Schuldanerkenntnis sind Sie raus und der Schuldner müsste Beweise erbringen, die ihn von der Zahlung befreien. Wenn das Schuldanerkenntnis noch um die erlaubte Formulierung erweitert wird, die eine Einrede ausschließt, ist Ihre Forderung wasserdicht und selbstständig. Ihr Kunde kann sich dann nicht mehr auf Falschlieferung oder Nichtabnahme berufen.

    Hilft ein Schuldanerkenntnis auch bei drohender Verjährung?

    Ja! Ein Anerkenntnis lässt sämtliche Verjährungsfristen von vorne beginnen, es kann sogar verlängert werden. Dies spart den Gang zum Mahngericht und damit Zeit und Kosten.

    Sollte um höhere oder wichtigere Zahlungen gehen mit einem Schuldanerkenntnis, das durch einen Notar beurkundet wurde, sogar die Zwangsvollstreckung möglich! Ein Schuldanerkenntnis, das notariell beurkundet wird, steht dem vollstreckbaren Titel gleich. Es gilt auch 30 Jahre und ist jederzeit vollstreckbar durch den Gerichtsvollzieher.  Sie können Ihren Schuldner damit zu jedem Notar in seiner Nähe schicken.

    Eine echte Alternative im Forderungsmanagement: das Schuldversprechen.

    Wie erhält man ein Schuldanerkenntnis?

    Voraussetzung ist natürlich eine Einigung mit Ihrem Schuldner, auf welche Art auch immer. Die einfachste Form des Schuldanerkenntnisses ist eine geleistete Zahlung, Ratenzahlung oder Anzahlung, egal in welcher Höhe. Da diese aber einseitig ist, zählt diese nur als Indiz (§212 BGB Neubeginn der Verjährung).

    Aber auch ein Schuldanerkenntnis ohne Notar hilft Ihnen und ist schnell geregelt. Das BGB sieht das Schuldanerkenntnis und das Schuldversprechen relativ gleichwertig an und regelt das in §§780, 781 BGB.

    Ihr Schuldner erkennt beim abstrakten Schuldanerkenntnis Ihre Forderung an und ersetzt mit dem Schuldanerkenntnis den ursprünglichen Vertrag mit Ihnen. Beim echten Schuldanerkenntnis muss immer eine schriftliche Vereinbarung unterzeichnet werden. Eine elektronische Form ist nicht gültig (§781 BGB).

    Letztendlich ist der Unterschied zwischen Schuldanerkenntnis und Schuldversprechen nicht groß, ob der Schuldner verspricht, den genannten Betrag ohne Einrede zu zahlen oder Ihre Forderung ohne Einrede anerkennt.

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    Welchen Inhalt sollte ein Schuldanerkenntnis haben?

    Häufiger verwendet man ein konstitutives bzw. abstraktes Schuldanerkenntnis, das ein eigener Vorgang ist und  nicht mit  dem ursprünglichen Vertrag zusammen hängt, sondern als eigenständiges Recht neben diesem besteht. Der Schuldner erkennt also den Betrag an und verzichtet ausdrücklich auf jede Form der Einrede oder der Minderung. So ein konstitutives bzw. abstraktes Schuldanerkenntnis mit ausdrücklicher Nichteinrede und Drittgläubigerverfügung haben wir als unverbindliches Muster ohne Rechtsberatung beigefügt.  

    Ganz wichtig wäre noch eine Ergänzung zum Schuldanerkenntnis, die Zustimmung des Schuldners, dass diese Schuld auch an Dritte weitergegeben werden darf! Egal ob diese Forderung verkauft werden oder von einem Inkasso bearbeitet werden soll, der Schuldner sollte die Berechtigung des Gläubigers akzeptieren, diese Forderung abzutreten und die Daten des Schuldners dabei weitergeben zu dürfen!

    Was nützt so ein Schuldanerkenntnis?

    Sie sehen, so ein Schuldanerkenntnis bzw.Schuldversprechen ist ein gutes Mittel im Forderungsmanagement, welches Ihre Buchhaltung, Mahnwesen und Anwälte schont, Ihren Kunden erhält und unbürokratisch schnell gemacht ist. Diese Erklärung unterliegt der Schriftform. Sie muss analog und in echt unterschrieben werden. Ansonsten ist sie einfach und effektiv.

    Die Beweislast wurde umgekehrt und Sie müssen keinen Beweis über die Richtigkeit der Forderung erbringen. Um Ihren Anspruch zu sichern brauchen Sie keinen Titel vor Gericht erwirken. Ihrer Kundenbeziehung wird nicht geschadet, weil Sie Ihrem Kunden so helfen. Mit einem Gang zum Notar wird ein sofort vollstreckbarer Titel ohne Umwege daraus. Das spart zusätzlich viele Verfahrenskosten.

    Was machen wir als Inkasso?

    Zunächst stehen wir Ihnen jederzeit beratend zur Seite, wenn Sie mal nicht mehr weiter wissen. Manchmal ist es schwer zu entscheiden, welcher Schritt der Richtige ist. Häufig ist das Schuldanerkenntnis eine wirklich sinnvolle Alternative im Forderungsmanagement. Oft gerät es aber in Vergessenheit, obwohl es vorteilhafter sein kann, als direkt ein Inkassoverfahren oder ein gerichtliches Mahnverfahren zu starten. Sie schenken Ihrem Kunden Vertrauen und Wertschätzung, wodurch Sie zeigen, dass Sie auch in Zukunft an der Kundenbeziehung festhalten wollen. 

    Wenn Sie alles richtig machen, können Sie mit dem Schuldanerkenntnis auch immer noch ein Inkasso beauftragen oder den Vorgang verkaufen. Wir, die bfi Inkasso und Factoring, bieten Ihnen alles an! Sowohl die Inkassobearbeitung, als auch den Forderungsankauf, die anwaltliche Bearbeitung oder das Einholen eines Schuldanerkenntnisses. Beauftragen Sie die bfi Inkasso und Factoring einzeln zu jedem dieser Bausteine oder als All-in-One-Lösung für Ihr Forderungsmanagement. Wir zeigen Ihnen einfache und kostenfreie Lösungen, um Ihr Geld und Ihre Kunden zu erhalten. 

    Geschäftsführender Gesellschafter Andreas Ehlers berät Sie gerne.

    Geschäftsführender Gesellschafter: Andreas Ehlers

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