Verjährungsfrist für Forderungen aus 2016 endet bald!

Verjährungsfrist für Forderungen aus 2016 endet bald!

Was machen Ihre offenen Fordeurngen aus 2016? Das Jahresende rückt immer näher und damit auch das hektische Weihnachtsgeschäft. Zeit um sich um die noch offnen Forderungen aus 2016 zu kümmern, damit sie nicht verjähren.

Was Sie jetzt noch tun können.

Alle Ihre Versuche haben Sie mindestens schon viel Zeit, Aufwand und Nerven gekostet. Aber jetzt aufgeben?

Wie Sie Ihre Forderungen, Ihr Recht und Ihr Geld doch noch erhalten und sogar eventuell Ihren Kunden wieder gewinnen, erklären wir Ihnen. Es geht um einen der wohl kürzesten Paragrafen, die wir haben, um §195 BGB – Regelmäßige Verjährung, der besagt:

„Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.“

Was können Sie jetzt noch tun? Die Buchhaltung durchsuchen und alle offenen Posten aufrufen. Es werden mehr sein, als Sie denken. Es macht keinen Spaß daran zu denken und deshalb verdrängt der Mensch es gerne.

Hier 6 Tipps:

  1. Selbst nochmal schnell mahnen. Das hat bisher aber nichts gebracht und wird wahrscheinlich auch nichts mehr bringen. Rechtlich ändert das auch nichts an der Verjährung.
  2. Ausbuchen und abschreiben der Forderungen. Das ist schlecht für die Bilanz, Ihre Bank, Ihren Steuerberater und vor allem für Sie!
  3. Sie gehen zu einem „normalen“ Anwalt. Der freut sich und Sie bekommen bestimmt einen Kaffee und eine Rechnung.
  4. Sie erwirken einen Mahnbescheid oder ein sonstiges Hemmnis. Dadurch können Sie Ihre Forderung langfristig sichern.
  5. Sie nutzen schnell ein gutes Inkasso (bfi Inkasso & Factoring) oder einen Anwalt, der auf Forderungsmanagement spezialisiert ist und Ihnen keine Rechnung stellt (EHGO). Das kostet Sie nichts und Sie haben noch eine Menge Möglichkeiten bis zum Beginn der Verjährung.
  6. Sie verkaufen diese Forderungen noch blitzschnell an ein Factoring-Unternehmen (bfi-Inkasso & Factoring). Aber mit jedem Tag bis zum 31.12.2019 sinkt der Wert rapide.